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Elektronische Erfassung der Erlöse – ab wann, was und wen sie betrifft?

Die aktuell bedeutendste Änderung für die Unternehmer (juristische als auch natürliche Personen) ist die Einführung von der elektronischen Erfassung der Erlöse (EET).

Elektronische Erfassung der Erlöse wird darin bestehen, dass zu jedem Erlös sog. Fiskalkode, der der Bestandteil des Kassenbeleges zur Eingangszahlung sein wird, zugeordnet wird. Fiskalkode wird der Verkäufer vom Steuerverwalter auf Grund von On-line-Verbindung zum Datenzentrum erhalten. Auf Grundlage von diesem Kode werden sämtliche getätigte Zahlungen zentral erfasst. Es wird also ersichtlich, wer und wann die Zahlung eingenommen hat. Dies wird anschließend die Prüfung von den in Mehrwertsteuererklärungen als auch in den Einkommenssteuererklärungen angeführten Angaben ermöglichen.

Die Pflicht die Erlöse zu erfassen wird sämtliche auf dem Gebiet von der Tschechischen Republik in bar empfangenen oder durch eine Zahlungskarte, einen Scheck oder einen Wechsel bezahlten Erlöse betreffen. Die Erfassung der Erlöse bezieht sich auch auf die Zahlungen über die Zahlungsportale (z.B. Paypal). Sogar auch die Zahlungen mit den Essensmarken, Warengutscheinen oder Bitcoins unterliegen der elektronischen Erfassung. Denjenigen, der die Zahlungen ausschließlich durch Überweisung vom Konto auf Konto empfangen wird, wird die elektronische Erfassung „EET“ im Gegenteil nicht betreffen. Die Pflicht die Erlöse zu erfassen wird auf alle zukommen, die die Einkommenssteuerzahler sind und Einkommen aus Unternehmertätigkeit haben, und zwar abgesehen davon, ob sie die Mehrwertsteuerzahler sind oder nicht. Vereinfacht gesagt: die Einkommen nach den Regeln EET werden alle steuerpflichtige Einkommen aus Unternehmertätigkeit ausweisende natürlichen und juristischen Personen erfassen müssen. Dies wird auch Auslandspersonen betreffen, welche die Zahlungen in bar auf dem Gebiet von der Tschechischen Republik einnehmen, wenn sie die Einkommenssteuerzahler in der Tschechischen Republik sind.

Die Einführung von EET wird schrittweise erfolgen. Zuerst wird diese die Dienstleister im Bereich von Unterkunfts- und Verpflegungsdienstleistungen, wie die Hotels, Pensionen, Campingplätze, Restaurants, Cafés etc. betreffen. Diese Einrichtungen müssen nämlich die Erlöse bereits ab dem 1. 12. 2016 erfassen. Drei Monate später werden die Handelsdienstleistungen (Einzelhandel als auch Großhandel) folgen, und zwar ab dem 1. März 2017. Die Erlöse aus Taxidienst, Straßengütertransport, in der Landwirtschaft und aus freien Berufen (z.B. der Ärzte, Rechtsanwälte, Veterinäre) werden der elektronischen Erfassung EET erst ab dem 1. 3. 2018 unterliegen. Zuletzt werden an der Reihe ab dem 1. 6. 2018 die ausgewählten Handwerke und Fertigungstätigkeiten (z.B. Herstellung von Bekleidung, Erlöse der Elektriker, Maler, Fliesenleger oder Friseusen) sein.

Offizielle Information inkl. methodische Auslegung ist unter http://www.etrzby.cz/ verfügbar, und zwar auch in der englischen Sprache.

publikováno 12.09.2016
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