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Einschränkung der persönlichen Kontakte zwischen den Finanzämtern und Öffentlichkeit wird sicher bis zum 31. 12. 2020 inkl. Einschränkung von Kassenöffnungszeiten für die Barzahlungen dauern (Nr. 969)

Nicht einmal die Lockerung von Regierungsmaßnahmen im Zusammenhang mit COVID-19 hat eine Erweiterung von Zugänglichkeit von Dienststellen von Finanzverwaltung der Tschechischen Republik gebracht. Genauso wie bisher ist der Betrieb von Einlaufstellen bei Finanzbehörden mindestens bis Ende des Jahres 2020 nur auf Montag und Mittwoch von 8:00 bis 13:00 Uhr beschränkt. Die Dienststellen im sog. „optimierten Betriebsmodus 2+2“ sind vollkommen geschlossen. Übersicht von diesen Regionaldienststellen finden Sie am Web der Finanzverwaltung. Auch weiterhin wird eine Minimierung von persönlichen Besuchen empfohlen. Zur Kommunikation mit dem Steuerverwalter soll die elektronische Form von Kommunikation bevorzugt werden.

Zahlung der Steuer in bar an den Kassen der Finanzämter ist eingeschränkt an den Amtstagen (siehe oben) möglich, allerdings im Jahr 2020 das letzte Mal am Mittwoch, den 16. Dezember 2020 und zum ersten Mal im Jahr 2021 erst am Mittwoch, den 6. Januar 2021. Vollkommen ohne Einschränkung können die Steuer auch weiterhin durch bargeldlose Überweisung oder per Zahlkarte bezahlt werden.

publikováno 09.12.2020
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