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Einlage von Immobilien in die Handelsgesellschaft - Schluss der Befreiung von der Immobilienübertragungssteuer

Ab 01.01.2014 treten das neue Bürgerliche Gesetzbuch, das Gesetzt über Handelskörperschaften und eine Reihe von weiteren Gesetzen in Kraft. Im Rahmen dieser umfangreichen Änderungen wird die Immobilienübertragungssteuer durch die Steuer aus Erwerb der immobilen Sachen ersetzt. Die Pflicht, diese alt-neue Steuer zu bezahlen, verschiebt sich von dem Überträger auf den Erwerber. Durch diese neue Steuer verschwindet auch die Steuerbefreiung bei der Einlage von Immobilien in das Stammkapital einer Gesellschaft. Beispielsweise, wenn nach dem 01.01.2014 eine Immobilie in die Gesellschaft mit beschränkter Haftung eingelegt wird, dann hat die annehmende Gesellschaft die Pflicht, die Steuer aus Erwerb der eingelegten Immobilie in der Höhe von 4 % aus sachverständig festgestelltem Preis abzuführen.
 
Wenn Sie Einlagen von immobilem Vermögen in das Stammkapital der Gesellschaft planen, dann empfehlen wir diese Einlagen bis zum Ende des Jahres 2013 durchzuführen, solange die Einlagen von der Immobilienübertragungssteuer befreit sind.
 
Die Berater unserer Gesellschaft KODAP stehen bereit, Ihnen zu helfen und Ihre Anfragen zu beantworten.

publikováno 22.07.2013
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