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Einheitlicher Wechselkurs für das Jahr 2019

Anfang des Jahres 2020 ist es wieder zur Aktualisierung des einheitlichen Wechselkurses gekommen, der zur Umrechnung von Einnahmen und Ausgaben des Jahres 2019 vom Steuerpflichtigen, der keine Buchhaltung führt, angewendet werden kann. Der einheitliche Wechselkurs wird als der vom für die gegebene Währung durch die Tschechische Nationalbank zum letzten Tage jedes Monates des Jahres 2019 festgelegten Wechselkurs ermittelte Durchschnitt berechnet. Die Ergebnisse von dieser Berechnung für das Jahr 2019 hat die Generalfinanzdirektion in Anweisung D-42 veröffentlicht.

Der einheitliche Wechselkurs für das Jahr 2019 ergibt dann konkret zum Beispiel 25,66 CZK/EUR oder 22,93 CZK/USD.

Übersicht des einheitlichen Wechselkurses von ausgewählten im Kurszettel der Tschechischen Nationalbank angeführten Währungen finden Sie hier.

Der Steuerpflichtige, der keine Buchhaltung führt, kann für die Umrechnung von sämtlichen Einnahmen und Ausgaben für das Jahr 2019 von EUR auf CZK zum Beispiel Folgendes anwenden:

- Einheitlichen Wechselkurs 25,66 CZK/EUR,
- festen Wechselkurs festgelegt für das Jahr 2019 als Jahreswechselkurs gültig zum 1. 1. 2019, d.h. 25,725 CZK/EUR,
- festen Wechselkurs festgelegt für das Jahr 2019 als Monatswechselkurs, d.h. für die Einnahmen und Ausgaben vom Januar 2019 Wechselkurs 25,725 CZK/EUR gültig zum 1. 1. 2019, für die Einnahmen und Ausgaben vom Februar 2019 Wechselkurs 25,695 CZK/EUR gültig zum 1. 2. 2019 etc.

Hinweis: Hyperlink führt zur Website in tschechischer Sprache, deutsche Version steht leider nicht zur Verfügung.

publikováno 28.01.2020
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