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Eine weitere Erhöhung der Sätze bei Reisekostenpauschalen in Folge von steigenden Preisen

Mit der Wirksamkeit ab dem 20.08.2022 kommt es auf Grund von Verordnung Nr. 237/2022 Gbl. zur Erhöhung einiger Sätze der Reisekostenpauschale, und zwar konkret bei den Inlandsverpflegungspauschalen und Preis vom Benzin 98.

Neu sind die Sätze der Inlandsverpflegungspauschale wie folgt:

• 120 CZK bis 142 CZK, wenn die Geschäftsreise zwischen 5 und 12 Stunden dauert,
• 181 CZK bis 219 CZK, wenn die Geschäftsreise länger als 12 Stunden, höchstens allerdings bis zu 18 Stunden, dauert,
• 284 CZK bis 340 CZK, wenn die Geschäftsreise länger als 18 Stunden dauert.

Die Erhöhung der Sätze von Inlandsverpflegungspauschalen hat direkte Auswirkung auch auf die Bestimmung der Höhe der steuerlich optimalen Zulage für die Verpflegung der Mitarbeiter. Die Verpflegungszulage ist neu bis zum Betrag von 99,40 CZK pro Schicht befreit (bis zum 19.08.2022 war diese Grenze 82,60 CZK). Aus der Steuersicht ist die optimale Höhe vom Essensgutschein neu 180 CZK (bis zum 19.08. 2022 war diese 150 CZK).

Gleichzeitig kommt es ab dem 20.08.2022 für die Zwecke von Bestimmung vom Reisekostenersatz zur Erhöhung vom Preis von Benzin 98, und zwar von 40,50 CZK/l auf 51,40 CZK/l. Bei sonstigen Sorten von Treibstoffen kommt es ab dem 20. 08. 2022 zu keiner Änderung.

publikováno 26.09.2022
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