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Die richtige Vorgehensweise bei der Bestimmung des durchschnittlichen Treibstoffverbrauches

Lass es uns die Berechnung von Fahrtkosten bei den durch Arbeitnehmer mit ihrem eigenen Kraftfahrzeug unternommenen Dienstreisen wiederholen.
Dem Arbeitnehmer stehen in diesem Falle Grundkilometerpauschale (für das Jahr 2019 beträgt diese Kilometerpauschale 4,10 CZK/km) und die Kostenerstattung für die verbrauchten Treibstoffe zu. Bei der Bestimmung des Treibstoffverbrauchs wendet der Arbeitgeber die nach dem EU-Standard im Fahrzeugbrief des Fahrzeuges angeführte Angabe über Verbrauch für sog. kombinierten Verkehr an. Sollte es diese Angabe im Fahrzeugbrief des Fahrzeuges nicht geben, wird dieser Verbrauch als arithmetisches Mittel aus den angeführten Angaben berechnet. Genauso wird es auch in den Fällen vorgegangen, wo im Fahrzeugbrief ein anderer als der EU-Standard angeführt ist. Der Arbeitnehmer wird den Treibstoffpreis durch einen Nachweis über ihren Einkauf (Quittung) belegen oder es wird der durch die Verordnung des Arbeits- und Sozialministeriums gegebene Preis angewendet.

Eine übersichtliche Liste der numerischen Bezeichnung der EU-Richtlinien finden Sie auf unseren Webseiten im Teil Přehledy (Übersichten) – Cestovní náhrady
(Fahrtkostenerstattung).



Hinweis: Hyperlink führt zur Website in tschechischer Sprache, deutsche Version ist leider nicht zur Verfügung.

publikováno 19.03.2019
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