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Die Gesellschaftsverträge und Satzungen von Handelsgesellschaften und Novellierung des Gesetzes über die Handelskorporationen (Nr.993)

Seit dem 1. Januar dieses Jahres ist die bisher umfangreichste Novellierung des Gesetzes über die Handelskorporationen in Kraft getreten, die zum Ziel hat sechs praktische Erfahrungen mit der Anwendung dieses wichtigen Gesetzes zu berücksichtigen.

Die Handelskorporationen haben jetzt Zeit bis zum 01.01.2022 ihre Gründungsrechtshandlungen (Gesellschaftsvertrag, Satzung, …) zu prüfen und ihre Inhalte in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Gesetzes über die Handelskorporationen zu bringen, von den nicht abgewichen werden darf.

Bis zum 01.07.2021 ist es dann notwendig in das Handelsregister die Tatsachen einzutragen, die früher nicht eingetragen wurden und die jeweiligen Dokumente dem Registergericht einzureichen.

Im Hinblick auf den Umfang der Novellierung kann fast keine juristische Person die genannten Pflichten ausweichen, und zwar auch wenn sie nach dem Jahr 2013 ihr Gründungsdokument dem Gesetz über die Handelskorporationen angepasst hat.

Die durch die Novellierung eingeführten Änderungen sind wirklich erheblich, zu den wichtigsten gehören zum Beispiel die unten genannten Bereiche:

- Regel von Gewinnverteilung der Gesellschaft;
- juristische Personen als Mitglieder der Gesellschaftsorgane;
- Verträge über die Ausübung der Funktion des Mitglieds eines Gesellschaftsorgans;
- Formen vom Vertrag über die Übertragung eines Anteiles in GmbH;
- Proteste bei der Gesellschafterversammlung/ Hauptversammlung;
- Verbindlichkeit von Anweisungen der Gesellschafterversammlung/ Hauptversammlung an satzungsmäßiges Organ;
- Leitung von Aktiengesellschaften;
- Inhalt von Abhängigkeitsbericht.

publikováno 08.02.2021
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