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Die Fälligkeit der zweiten Steuerrate von Grundsteuer steht Ende November an (Nr. 966)

Die zweite Grundsteuerrate ist bereits am 30. November 2020, d.h. nächsten Montag fällig. Dieser Termin betrifft alle Steuerpflichtigen, bei den die Grundsteuer für das Jahr 2020 höher als 5 000 CZK ist und gleichzeitig die ganze Steuer nicht auf einmal bis zum 31. Mai 2020 bezahlt wurde.

Sollte der Steuerpflichtige in eine Situation geraten, wo er im Hinblick auf verschlechterte Wirtschaftslage nicht im Stande ist bis zu diesem Termin die ganze Rate zu bezahlen, kann er beim Finanzamt eine Stundung dieses Betrages oder eine Verteilung von Bezahlung der Steuerzahlung in Raten beantragen. Die Gebühr für Annahme des Antrages auf Genehmigung von Stundung der Bezahlung von Steuer oder Verteilung in Raten wird bis zum 31. 12. 2020 auf Grund von Entscheidung der Finanzministerin flächendeckend erlassen.

publikováno 01.12.2020
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