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Der nächste Termin zur Meldung von grenzüberscheitenden Steuergestaltungen gemäß DAC 6 ist der 30. 1. 2021 (Nr. 983)

Wir weisen auf die sich nähernden Termine zur Meldung von meldepflichtigen grenzüberschreitenden Steuergestaltungen nach der EU-Richtlinie DAC 6 hin. Diese Richtlinie führt die Pflicht ein beim Steuerverwalter bestimmte grenzüberschreitende Steuergestaltungen für anschließenden automatischen zwischenstaatlichen Informationsaustausch über Gestaltungen, denen Hauptgrund (oder einer der Hauptgründe) die Erlangung von einem Steuervorteil ist, der den Gegenstand oder den Zweck vom jeweiligen Steuerrecht vereitelt, zu melden.

 

Die Gestaltungen, zu den der erste Schritt vom 1. 7. 2020 bis zum 28. 8. 2020 getätigt wurde, sind beim spezialisierten Finanzamt bis zum 30. 1. 2021 zu melden.  Die Gestaltungen, zu den der erste Schritt vom 25. 6. 2018 bis zum 30. 6. 2020 getätigt wurde, sind beim spezialisierten Finanzamt bis zum 28. 2. 2021 zu melden.

 

Das Formblatt zur Meldung steht hier zur Verfügung. Die Informationen zur Implementierung von DAC 6 haben wir auch im September 2020 und im Dezember 2020 veröffentlicht.

publikováno 15.01.2021
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