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Den Ausgleichsbonus für den Zeitraum nach dem 01. 02. 2021 gibt es bereits nach den neuen Regeln (Nr. 1002)

Gesetz über Ausgleichsbonus für das Jahr 2021, das unter Nummer 95/2021 Gbl. veröffentlicht wurde, regelt neu die Bedingungen der Auszahlung vom Ausgleichsbonus für die selbstständig erwerbstätigen Personen, Gesellschafter von den kleinen GmbHs und die im Rahmen von Vereinbarungen außerhalb vom Arbeitsverhältnis arbeitenden Personen. Die neue Ausgleichsbonushöhe für den Zeitraum ab dem 01. 02. 2021 beträgt bis zu 1.000 CZK pro Kalendertag.

Der Anspruch auf den neuen Ausgleichsbonus steht allen nicht nur in Folge von Regierungsmaßnahmen, sondern auch in Folge von Pandemie als solcher Beschädigten zu. Der maßgebliche Indikator ist bei den Unternehmern der Rückgang von Einkommen höher als 50 % im Vergleich zum Zeitraum vor der Pandemie. Neu können bei der Erfüllung von Bedingungen den neuen Ausgleichsbonus 2021 auch die Unternehmer und Gesellschafter der GmbHs beantragen, die in Quarantäne waren. Die Höhe von diesem Bonus beträgt 500 CZK pro jeden Kalendertag vom Bonuszeitraum, für den die Quarantäne oder Isolierung angeordnet wurden.

Die Finanzverwaltung hat bereits angefangen die Anträge auf den neuen Ausgleichsbonus 2021 anzunehmen. Den Online-Antrag finden Sie zum Beispiel hier unter www.mfcr.cz/novy-bonus.

Detaillierte Informationen zum neuen Ausgleichsbonus 2021 stehen zur Verfügung hier.

publikováno 05.03.2021
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