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Country by country reporting – Anmeldung bis zum 31.10.2017

Die in multinationalen Gruppen tätigen Unternehmen, denen konsolidierte Jahreserträge 750 Mio. EUR überschreiten, haben eine neue Pflicht – im Rahmen vom automatischen Datenaustausch in Steuerbereichen werden die bestimmten Entitäten verpflichtet sein sog. Country by country reporting (CbCR) zu erstellen und abzugeben.

Die CbCR-Meldung gibt immer die höchste Mutterentität ab, und zwar gerade im Staat ihres Sitzes. Es ist notwendig die CbCR Meldung immer innerhalb von 12 Monaten nach dem Abschluss Besteuerungszeitraumes abzugeben. Bericht für das Jahr 2016 sollte so bis zum 31.12.2017 abgegeben werden. Nach der Schätzung der Finanzverwaltung wird die Pflicht von Abgabe von CbCR-Berichten in der Tschechischen Republik zirka 15 Gesellschaften betreffen.

Wichtig ist allerdings, dass alle anderen Entitäten in dieser multinationalen Gruppe mit der oben genannten Pflicht eine sog. ANMELDUNG (nicht „Meldung“ – Vorsicht auf die Begriffe) abgeben müssen, in der sie die höchste die CbCR abgebende Mutterentität inkl. ihrer steuerlichen Angehörigkeit identifizieren. Diese Anmeldung ist es notwendig in der Tschechischen Republik bis zum 31.10.2017 mit Hilfe vom Steuerportal beim spezialisierten Finanzamt abzugeben.

publikováno 25.10.2017
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