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Brexit und Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer (Nr. 974)

Das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland ist am 31. 1. 2020 aus der Europäischen Union ausgetreten. Übergangszeitraum von Austritt aus EU endet am 31. 12. 2020. Die Verhandlungen über Einstellung von Beziehungen zwischen dem Vereinigten Königreich und EU laufen immer noch. Allerdings ab dem 1. 1. 2021 wird das Vereinigte Königreich nicht mehr am EG-Binnenmarkt oder Zollunion der EU teilnehmen.

Im Hinblick auf Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer wird es ab dem 1. 1. 2021 definitiv zum sog. Drittland. Bei einer Besteuerung mit einem internationalen Element wird es deshalb in der Übereinstimmung mit den innerstaatlichen Vorschriften und mit dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Tschechischen Republik und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland vorgegangen.

Die Details zur Besteuerung aus der Sicht von Einkommensteuer sind auf den Webseiten der Finanzverwaltung der Tschechischen Republik angeführt

publikováno 05.01.2021
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