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Billigpakete aus China werden nicht mehr von USt. befreit

Die Sendungen aus diesen Ländern außerhalb von EU bis zu 22 Euro unterliegen bisher keiner Umsatzsteuer. Das Finanzministerium hat allerdings am Donnerstag in Bemerkungsverfahren eine Novellierung des Umsatzsteuergesetzes vorgelegt, die diese Ausnahme aufhebt.

Befreiung von Umsatzsteuer für die kleinen Sendungen im Wert von bis zu 22 Euro wird mit der Wirkung ab dem 1. Januar 2021 in der ganzen Europäischen Union aufgehoben, und zwar auf Grund von Novellierung der europäischen Umsatzsteuervorschriften im Hinblick auf grenzüberschreitenden elektronischen Handel.

Früher war diese Wertgrenze 150 Euro. Die neue Grenze von 22 Euro zur Befreiung von Umsatzsteuer wurde erst seit dem Jahr 2011 eingeführt. Die Novelle hebt diese Ausnahme mit Wirkung ab dem 1. Januar 2021 auf. Ab diesem Datum werden der Umsatzsteuer sämtliche Warensendungen aus den Ländern außerhalb von EU ohne jegliche Wertgrenze unterliegen.

publikováno 18.03.2020
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