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Bestimmung von Kategorie der Gesellschaft nach der Umwandlung

Für die Pflicht von Prüfung des Jahresabschlusses durch einen Wirtschaftsprüfer ist unter anderem die Kategorie der Gesellschaft entscheidend. Von der Pflicht von Prüfung des Jahresabschlusses durch den Wirtschaftsprüfer wickelt sich weiter auch der Termin für die Abgabe der Körperschaftssteuererklärung ab. Deshalb ist es notwendig die Erfüllung oder Nichterfüllung von Bedingungen für Pflichtaudit richtig auszuwerten.

Die neu entstandenen Gesellschaften verfahren nach der gesetzlichen Regelung für die Kategorie, bei der es begründet vorausgesetzt werden kann, dass sie ihre Bedingungen zum Bilanzstichtag des ersten Bilanzperiode erfüllen wird.

Im Falle von Umwandlungen ist dies analog. Zum Beispiel wenn eine große oder mittelgroße Gesellschaft mit Kleinstgesellschaft verschmilzt und diese Kleinstgesellschaft gleichzeitig die Nachfolgegesellschaft ist, kann es begründet vorausgesetzt werden, dass diese die Bedingungen für die Einstufung in eine höhere Kategorie zum nächsten Bilanzstichtag erfüllen wird. Deshalb kann es nach der Verschmelzung nicht nach den Regeln für die Kleinstunternehmen vorgegangen werden, sondern ist es erforderlich nach der gesetzlichen Regelung der Kategorie nach en Bedingungen des nächsten (folgenden) Bilanzstichtages vorzugehen.

Oben genanntes geht aus der Stellungnahme des Finanzministeriums hervor.



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publikováno 18.06.2018
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