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Bestandsdifferenzen bei den Vorräten und beim Anlagenvermögen – Auslegung vom Nationalbuchhaltungsrat

Am 15. April 2019 wurde eine neue Auslegung vom Nationalbuchhaltungsrat Nr. 39 verabschiedet. Das Ziel ist ein einheitliches Verfahren von Buchung von ausgewählten strittigen Fällen der Bestandsdifferenzen bei den Vorräten und beim Anlagenvermögen festzulegen.

Die Auslegung Nr. 39 befasst sich mit der Frage, ob die Bestandsdifferenzen, bzw. Inventurdifferenzen als Korrekturen von Fehlern der Vorperioden, insbesondere wenn es sich um einen bedeutenden Betrag handelt, oder als Transaktion des laufenden Buchungszeitraums behandelt werden sollen. Weitere drei gelösten Fragen sind a) ob die Mehrbestände an Vorräten als Ertrag oder Kostenkorrektur gebucht werden sollen, b) wie Mehrbestand vom bewerteten abzuschreibenden Anlagenvermögen gebucht werden soll und c) wie Mehrbestand des bewerteten nicht abzuschreibenden Anlagenvermögens gebucht werden soll.

Zum Beispiel Mehrbestand von eingekauften Vorräten nach der Verordnung und häufigen Praxis wird gebucht 112/648, Buchhaltungsstandard erlaubt 112/Korrektur 501, Auslegung Nr. 39 empfiehlt Buchung nach dem Buchhaltungsstandard.

Zum Schluss ergänzen wir, dass die Auslegung des Nationalbuchhaltungsrates nicht rechtsverbindlich ist, es handelt sich um eine Empfehlung, an der sich die Fachleute geeinigt haben.



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publikováno 18.06.2019
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