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Beschäftigen Sie ukrainische Bürger? Vorsicht auf richtige Geltendmachung der Steuernachlässe!

Im Zusammenhang mit dem Konflikt in Ukraine strömt in die Tschechische Republik eine Menge von Personen, die Interesse haben die Nachfrage der tschechischen Arbeitgeber nach Arbeitskraft zu nutzen. Im Hinblick auf Steuer- und Abgabepflichten empfehlen wir allerdings erhöhte Sorgfalt, weil von einigen Steuernachlässen nicht für alle Gebrauch gemacht werden kann.

Zur Geltendmachung der Steuernachlässe ist es beim Arbeitnehmer notwendig zu bestimmen, ob es sich um in Tschechien ansässigen oder nicht ansässigen Mitarbeiter handelt. Im Falle von ukrainischen Bürgern wird es sich gewöhnlich eher um nicht ansässige Mitarbeiter handeln. Im Falle von nicht ansässigen Mitarbeitern ist es möglich im Rahmen von Abrechnung vom Monatslohn nur den Grundfreibetrag und Freibetrag für Studierenden geltend zu machen. Sollte allerdings der Bürger von Ukraine beabsichtigen in die Tschechische Republik auf die Dauer zusammen mit der Familie umzuziehen, wäre die Beurteilung wahrscheinlich abweichend.

Zusammenhängende Informationen kann man auch auf den Seiten der Finanzverwaltung der Tschechischen Republik entnehmen.

publikováno 19.04.2022
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