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Auswirkungen von Erhöhung vom Mindestlohn

Sie haben sicher die Erhöhung vom Mindestlohn auf den Betrag von 14 600 CZK mit der Wirkung ab dem 1. Januar 2020 verzeichnet. Mindestlohn ist nicht nur mit der arbeitsrechtlichen Problematik verbunden, sondern es sind damit eng auch einige Bestimmungen der Steuer- und Versicherungsgesetze verbunden. Lass es uns einige Auswirkungen näher zu erläutern.

Durch die Erhöhung des Mindestlohns erhöht sich zum Beispiel Folgendes:

- die Grenze des erzielten Monatseinkommens für die Auszahlung der Monatsanzahlung für Steuerbonus gemäß § 35d EStG., die die Hälfte des Mindestlohns ist (für das Jahr 2020 Monatseinkommen in Höhe von Mindestens 7 300 CZK);

- Grenze des erzielten Einkommens zur Auszahlung des Jahressteuerboni, der in der Übereinstimmung mit § 35c des EStG. das 6-fache des Mindestlohns beträgt, d.h. für das Jahr 2020 Betrag in Höhe von 87 600 CZK;

- die Grenze zur Befreiung von den regelmäßig ausbezahlten Renten – befreit ist die Jahresrente bis zur Höhe vom 36-fachen des Mindestlohnes (für das Jahr 2020 Erhöhung auf bis zu 525.000 CZK);

- möglicher Nachlass für Unterbringung des Kindes gemäß § 35bb – sog. Kindergartengeld (für das Jahr 2020 von bis zu 14 600 CZK für jedes abhängige Kind);

- Bemessungsgrundlage von Krankenversicherung für die Personen ohne steuerbares Einkommen – im Jahr 2020 werden diese den Krankenkassen 1 971 CZK monatlich abführen;

- garantierter Lohn, der in 8 Gruppen je nach den Ansprüchen des Berufs geteilt ist und dessen Höhe sich vom Mindestlohn in der 1. Gruppe bis zum Zweifachen des Mindestlohns in der 8. Gruppe bewegt – die konkrete Höhe bei den einzelnen Gruppen ist durch die Regierungsverordnung Nr. 347/2019 Gbl. festgelegt.

publikováno 24.02.2020
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