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Ausnahmeverlängerung der Frist für Einreichung der Anträge auf Vorsteuerrückerstattung aus anderem Mitgliedstaat

Das Tschechische Finanzministerium hat die Weisung D-343 ausgestellt, welche die auf Web-Seiten des Ministeriums publizierte Information vom 30. September 2010 bestätigt. Über diese Information haben wir Sie in E-servis Nr. 409 informiert.

Es kommt also zur Ausnahmeverlängerung der Frist für Einreichung der Anträge auf Vorsteuerrückerstattung aus einem anderen Mitgliedstaat EU, und zwar bis 31. März 2011. Diese Verlängerung betrifft nur die Anträge, bei welchen der Zeitraum in das Jahr 2009 fällt. Für andere Anträge gilt weiterhin die Standardfrist bis 30.9. des Kalenderjahres, das auf den Zeitraum für Vorsteuerrückerstattung folgt.

Nähere Angaben über die Weisung D-343 finden Sie hier. 

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publikováno 10.01.2011
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