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Ausgleichsbonus auch für die Gesellschafter der „kleinen“ GmbHs (in Tschechien s.r.o.) (Nr. 918)

Nach einem ziemlich komplizierten Gesetzgebungsverfahren können den Ausgleichsbonus auch die Gesellschafter der „kleinen“ GmbHs (s.r.o.) beantragen. Eine „kleine“ GmbH ist die, die folgende 3 Bedingungen erfüllt: (1) GmbH hat maximal 2 Gesellschafter (bei Familien-GmbHs auch mehr), (2) Mindestumsatz im Jahr 2019 war 180 000 CZK (eventuell gibt es auch realistische Voraussetzung von so einem Umsatz im Jahr 2020) und (3) der Antragsteller muss ein aktiver Gesellschafter der gegebenen GmbH zum 12. März 2020 gewesen sein.

Der Ausgleichsbonus kann für den Zeitraum vom 12.3. bis zum 8.6.2020 in Anspruch genommen werden, wenn die jeweilige GmbH durch die Coronavirus-Maßnahmen (zum Beispiel Schließen der Betriebsstätte, Einschränkung von Lieferungen oder Rückgang von Nachfrage) betroffen wurde. Die Tageshöhe vom Bonus beträgt 500 CZK. Formblätter der Anträge in pdf oder in der interaktiven Form stehen auf den Webseiten der Finanzverwaltung zur Verfügung.

publikováno 02.06.2020
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