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Aufschub der Elektronischen Erfassung von Umsätzen „EET“ bis zum 31. 12. 2022 im Gesetzesblatt veröffentlicht (Nr. 959)

Durch die Veröffentlichung im Gesetzesblatt wurde erfolgreich Prozess von Aufschub der Pflicht der elektronischen Erfassung von Umsätzen (sog. EET) abgeschlossen. EET wurde neu bis zum 31. 12. 2022 eingestellt. Weiterhin bleibt allerdings die Pflicht aufrechterhalten mit den Authentisierungsangaben, dem Zertifikat zur Erfassung von Umsätzen und mit Block von Quittungen so umzugehen, dass ihr Missbrauch vermieden wird.

Finanzministerium der Tschechischen Republik gibt mehrere Gründe für Aufschub von EET an, zum Beispiel die Bemühung in der bestehenden epidemiologischen Lage weder die Finanzämter, noch die Unternehmer durch größere Verwaltungspflichten als notwendig zu belasten. Ein weiterer angegebener Grund ist die Tatsache, dass die Finanzämter in der Zeit vom Notstand andere Agenden durchführen, in Folge von den ihre Möglichkeit die Agenda von EET durchzuführen reduziert ist.

Nicht einmal ab dem 1. 1. 2021 wird es also Pflicht zur elektronischen Erfassung von Umsätzen geben. Ob die Pflicht die Umsätze elektronisch zu erfassen ab dem 1. 1. 2023 wider „durchgestartet wird“, das steht vorerst „in den Sternen geschrieben“.

publikováno 09.11.2020
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