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Aufhebung der Karenzzeit und Abgaben für die Arbeitnehmer

Eine der meisterwarteten Änderungen im Jahr 2019 ist die Aufhebung der dreitägigen Karenzzeit. Ab dem 1. Juli 2019 wird der Arbeitnehmer eine Entgeltfortzahlung auch für die ersten 3 Tage der zeitweiligen Dauer der Arbeitsunfähigkeit bekommen. Bisher hat der Arbeitgeber diese Lohnfortzahlung erst ab dem 4. Tage der Arbeitsunfähigkeit geleistet. Diese Änderung werden die Arbeitgeber „aus eigener Tasche“ bezahlen und deshalb kommt es gleichzeitig zu einer Reduzierung des Satzes der vom Arbeitgeber gezahlten Krankenversicherungsbeiträge von 2,3 % auf 2,1 %. Der Superbruttolohn reduziert sich von 134 % auf „nur“ 133,8 % des Bruttolohns. Effektivmaß an Versteuerung der Arbeitnehmer wird sich so von 20,10 % des Bruttolohnes auf 20,08 % reduzieren.

publikováno 01.02.2019
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