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Annahme der Anträge auf Ausgleichsbonus wurde eröffnet (Nr. 961)

Die Finanzverwaltung hat auf Ihren Webseiten detaillierte Informationen zur Stellung der Anträge auf Auszahlung vom Ausgleichsbonus veröffentlicht. Der Antrag kann gestellt werden, obwohl Gesetzgebungsprozess des jeweiligen Gesetzes noch nicht abgeschlossen wurde. Die Anträge (inkl. Anlage von Ehrenerklärung) nimmt die Finanzverwaltung wie folgt an:

Der Antragsteller kann das Formblatt mittels Webanwendung oder auf einem gesonderten Formblatt ausfüllen.

Gleichzeitig weist aber die Finanzverwaltung darauf hin, dass sie mit Auszahlung vom Ausgleichsbonus erst nachdem das Gesetz in Kraft getreten ist beginnen wird. Nähere Informationen finden Sie auf Webseiten der Finanzverwaltung.

publikováno 09.11.2020
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