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Änderungen in den Buchhaltungsvorschriften vom 1. 1. 2016 – hat Ihre Gesellschaft Tochtergesellschaften?

Eine Analogie der Kategorisierung der Gesellschaften vom 1. 1. 2016 ist die Klassifikation der Gruppen für die Konsolidation an die kleine, mittlere und große. Es kam zusammen mit dieser Verteilung zur wesentlichen Erniedrigung der Limits für die Beurteilung der Pflicht, den konsolidierten Jahresabschluss aufzustellen. Während bis jetzt die Kriterien Aktiven über 350 Mio. CZK, Umsatz über 700 Mio. CZK und mehr als 250 Arbeitnehmer gegolten haben, vom 1. 1. 2016 unterliegen die Gruppen der Unternehmen der Konsolidation, die zwei von drei Kriterien Aktiven 100 Mio. CZK, Umsatz 200 Mio. CZK und 50 Arbeitnehmer überschreiten. Die Höhe der Aktiven und des Umsatzes wird auf neue Weise (Aktiven netto, Umsatz ohne Bestandsänderung der Vorräte eigener Produktion und Aktivierung) und auf konsolidierte Basis berechnet, d.h. nach der Ausschließung der gegenseitigen Forderungen und Verbindlichkeiten und der Kosten und Erträge. Der konsolidierte Jahresabschluss wird von einem Wirtschaftsprüfer überprüft.

Ist Ihre Gesellschaft ein Bestandteil der Gruppe der Unternehmen? Wir empfehlen vorwärts auszuwerten, ob Ihnen für das Jahr 2016 nicht die Pflicht entsteht, einen konsolidierten Jahresabschluss aufzustellen, und die Buchhaltung eventuell rechtzeitig für seine Aufstellung vorzubereiten.

publikováno 30.03.2016
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