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Änderung von Lohnpfändungen ab dem 1. 6. 2019

Im Anschluss auf die Regierungsverordnung Nr. 91/2019 Slg. kommt es für den Lohnzahlungszeitraum ab dem 1. 6. 2019 zu einer Änderung in Berechnung der Höhe von Lohnpfändungsbeträgen. Für den Lohn für den Zeitraum vom 1. 1. 2019 bis zum 31. 5. 2019 gilt es, dass der Betrag, über den der Lohn mit Pfändung ohne Einschränkung betroffen ist, in Höhe von CZK 9.643 ist. Ab dem 1. 6. 2019 (d.h. für den Lohnzahltermin in Juli) erhöht sich dieser Betrag auf das Doppelte, also auf den Betrag von CZK 19.286.

In Folge dessen werden den Schuldnern, deren Lohn einer Lohnpfändung unterliegt, mehr Mittel übrig bleiben. Sie werden also Motivation haben höhere Verdienste zu erreichen und Arbeitseinsatz zu erhöhen, weil ihnen ab dem Lohn für Juni nach den Abzügen ein höherer Betrag übrig bleibt.

publikováno 25.06.2019
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