skupina

Änderung von Berechnung der Umsatzsteuer von oben

Gemäß § 37 Buchst. b) des Umsatzsteuergesetzes in der seit dem 1. 4. 2019 wirksamen Fassung wird die Steuer berechnet als die Differenz zwischen dem der Höhe des Entgeltes entsprechenden Betrag und dem Betrag, der als Anteil der Höhe des Entgelts und des Beiwertes 1,21 im Falle vom Basissatz von Umsatzsteuer, des Beiwertes 1,15 beim ersten reduzierten Satz oder 1,1 beim zweiten reduzierten Satz berechnet wird.

Nach den Übergangsbestimmungen kann bis Ende September 2019 die Steuer von oben „nach dem Start“ berechnet werden, also auf die bis Ende März 2019 gültige Art. Unten stellen wir auf einem Beispiel die beiden Arten von Berechnung der Umsatzsteuer von oben dar, wo der Preis inkl. USt. CZK 70 000,- beträgt und der Steuersatz 21 % ist.

Umsatzsteuerberechnung von oben bis zum 31. 3. 2019 und nach den Übergangsbestimmungen bis Ende September 2019 möglich:
Steuer = 70 000 x (21 : 121 = 0,1736) = 12 152, Entgelt = 70 000 – 12 152 = 57 848.

Umsatzsteuerberechnung von oben seit dem 1. 4. 2019 und nach den Übergangsbestimmungen ab dem 1. 10. 2019 als einzige möglich:
Steuer = 70 000 – (70 000 : 1,21) = 12 149, Entgelt = 57 851 (70 000 : 1,21).

Wir weisen darauf hin, dass es aus dem Grund von Änderung der Berechnung der Umsatzsteuer notwendig ist die von Ihnen genutzte Software anzupassen.

Im Falle von Unklarheiten stehen Ihnen Ihre KODAP - Berater zur Verfügung.

Hinweis: Hyperlink führt zur Website in tschechischer Sprache, deutsche Version ist leider nicht zur Verfügung.

publikováno 19.07.2019
share on fb


Kodap skupina - daňové poradenství

mini mapa ČR Vybrat kancelář

Specializované kanceláře

+420 485 228 471

info@kodap.cz

cs en de 

ETL Global
newsletter close