skupina

Änderung in dem deutschen USt Gesetz

Ab 01.10.2013 kommt es zu einer beträchtlichen Änderung in dem deutschen USt Gesetz. Bis zum Ende September war es notwendig bei Gewährung der Personenbeförderung auf dem deutschen Gebiet zwei Fälle zu unterscheiden: wenn der Beförderer seine Leistung einer zur USt nicht verpflichteten Person (z.B. einem Bürger) gewährt hat, in so einem Fall hatte er die Pflicht in Deutschland USt abzuführen. Wenn aber der Beförderer diese Leistung einer natürlichen Person, die Unternehmer ist oder einer beliebigen juristischen Person gewährt hat, dann war der Leistungsempfänger verpflichtet sich zu USt in Deutschland zu registrieren und diese Leistung (d.h. eingekaufte Transportleistung) in der deutschen USt Steuererklärung zu bekennen.
 
Jetzt kommt es zu einer beträchtlichen Vereinfachung. Die Mehrwertsteuer aus der Personenbeförderung durch Deutschland führt immer der Diensterbringer ohne Rücksicht darauf, ob der Leistungsempfänger Unternehmer oder Nichtunternehmer, juristische oder natürliche Person ist. Es kommt gleichfalls zu demselben Datum zur Löschung der Registrierungen zu USt bei den Personen, die ausschließlich aus dem Grund der Annahme der Beförderungsleistung in Deutschland registriert wurden. Damit endet für diese Personen auch die Pflicht Steuervoranmeldungen für den Zeitraum vom 01.10.2013 abzugeben. Es wird nur reichen eine Jahressteuererklärung für das Jahr 2013 abzugeben.

publikováno 16.10.2013
share on fb


Kodap skupina - daňové poradenství

mini mapa ČR Vybrat kancelář

Specializované kanceláře

+420 485 228 471

info@kodap.cz

cs en de 

ETL Global
newsletter close