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Allgemeine Besteuerungsgrundlage für das Jahr 2019 und Änderungen von einigen Anzahlungen bei den selbstständig erwerbstätigen Personen

Eine Reihe von Parametern, zum Beispiel auch die Höhe von Mindest- und Maximalbesteuerungsgrundlagen und Anzahlungen der Beiträge von selbstständig erwerbstätigen Personen wickelt sich von der allgemeinen Besteuerungsgrundlage und Umrechnungskoeffizient zur Anpassung der allgemeinen Besteuerungsgrundalge ab. Die allgemeine Besteuerungsgrundlage wird vom Sozial- und Arbeitsministerium durch eine Verordnung bis zum 30. September des Folgekalenderjahres in Höhe von durch Tschechisches Statistikamt ermittelten Durchschnittsmonatslohn für das Kalenderjahr festgelegt.

Mit der Wirksamkeit ab dem 1. 1. 2019 wird durch die Regierungsverordnung Nr. 213/2018 Slg. die allgemeine Besteuerungsgrundalge in Höhe von 30.156 CZK und Umrechnungskoeffizient in Höhe von 1,0843 festgelegt. Im Anschluss darauf ändert sich zum Beispiel entscheidendes Einkommen für Beteiligung an der Kranken- und Rentenversicherung der Arbeitnehmer, der sich vom Betrag 2.500 CZK auf den Betrag von 3.000 CZK erhöht. So wird ein neuer Grenzwert für sog. Minijob festgelegt. Für die selbstständig erwerbstätigen Personen erhöht sich im Gegenteil die Mindestbeitragsanzahlung von 2.024 CZK auf 2.208 CZK und bei Sozialversicherung von 2.189 CZK auf 2.388 CZK.

publikováno 23.10.2018
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