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Aktueller Erlass von Umsatzsteuer bei einer unentgeltlichen Lieferung der persönlichen Schutzmittel und Erbringung von zusammenhängenden Dienstleistungen (Nr. 953)

Auf Grund von Entscheidung der Finanzministerin, die im Finanzmerkblatt Nr. 22/2020 veröffentlicht wurde, kommt es zum Erlass von Umsatzsteuer (analog wie es in diesem Jahr im Frühling der Fall war) bei einer UNENTGELTLICHEN:

Umsatzsteuer wird bei diesen Leistungen erlassen, wenn die Pflicht die Steuer im Zeitraum vom 1. 10. 2020 bis 31. 12. 2020 zu bekennen entstanden ist.

publikováno 21.10.2020
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