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Airbnb – Finanzverwaltung untersucht nicht unversteuerte Einkommen

Generalfinanzdirektion (beziehungsweise die Finanzämter) führen eine auf die Dienstleister im System von Airbnb gerichtet Prüfaktion durch. Wie heute von der tschechischen Wirtschaftszeitung Hospodářské noviny veröffentlicht wurde, hat die Steuerverwaltung eine Liste der Unterbringer zur Verfügung. Auf dem Grund von der Liste prüft sie, ob sämtliche durch Airbnb erzielte Einkommen ordnungsgemäß versteuert wurden. In unserer Praxis lösen wir bereits auch mit unseren Klienten die Fälle von einer Nachversteuerung dieser Einkommen. Und zwar sowohl mit natürlichen, als auch mit juristischen Personen.

Über diese relativ komplexe Problematik haben wir Sie bereits in unserem E-Service vom Januar informiert. Das wesentliche Problem ist es zu bestimmen, ob es sich bei den natürlichen Personen um Einkommen aus einer selbstständigen Erwerbstätigkeit auf dem Niveau von einer Unternehmertätigkeit oder um die Vermietung von Wohnräumen handelt. Das führt unter anderem auch zu sehr unterschiedlichen Konsequenzen aus der Sicht von Abgabe von Versicherungsbeiträgen. Wesentlich kann auch die Auswirkung auf Steuerpflichten bei der Umsatzsteuer oder bei der Grundsteuer sein. Bei den Unternehmern (MWSt.-Zahlern) ist es notwendig zu unterscheiden, ob es sich um Unterkunftsdienstleistungen oder um Vermietung handelt, bei den unterschiedliche Steuermodi angewendet werden. Mehr detailliertere Informationen finden Sie am Portal von Finanzverwaltung.

Wenn Sie Einkommen von dieser Art haben und diese bisher nicht versteuert haben, denken Sie über freiwillige Nachversteuerung nach. Dies bedeutet nämlich niedrigere Sanktionen seitens Finanzamt.


Hinweis: Hyperlink führt zur Website in tschechischer Sprache, deutsche Version ist leider nicht zur Verfügung.

publikováno 03.08.2018
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