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Abschreibung von immateriellen Vermögensgegenständen ab dem Jahr 2018

Bestehende Steuergesetzgebung hat bisher strikt eine feste Abschreibungsdauer von immateriellen Vermögensgegenständen, zu den der Steuerpflichtige kein Nutzungsrecht auf bestimmte Zeit hat, festgelegt. Es war also nicht möglich bei Bedarf des Steuerpflichtigen die steuerliche Abschreibung von immateriellen Vermögensgegenständen auf jegliche Weise zu verlängern.

Die Novellierung des Einkommen-/ Körperschaftsteuergesetzes wirksam seit dem 1. 7. 2017 hat allerdings in dieser Richtung eine positive Änderung mit sich gebracht und hat nur die Mindestabschreibungsdauer von immateriellen Vermögensgegenständen festgelegt. Diese Minimaldauern können beliebig verlängert werden, dies muss aber bereits beim Abschreibungsbeginn getan werden. Nach Übergangsbestimmungen zu dieser Novellierung ist es aber möglich die verlängerte Abschreibungsdauer erst für den Besteuerungszeitraum angefangen nach der Wirksamkeit der gegebenen Novellierung anzuwenden. Das bedeutet also, dass die verlängerten Abschreibungsdauern bei ins Betriebsvermögen aufgenommenen Vermögen bereits angefangen mit dem 1. 7. 2017 angewendet werden können, allerdings erst für die im Besteuerungszeitraum 2018 geltend gemachten steuerlichen Abschreibungen. Praktisch kann also bei den nach der Wirksamkeit der Novellierung angeschafften und ina Betriebsvermögen aufgenommenen immateriellen Vermögensgegenständen eine längere Abschreibungsdauer festgelegt werden damit, dass die aus der verlängerten Abschreibungsdauer festgelegten Abschreibungen erst ab dem Jahr 2018 geltend gemacht werden. Die Abschreibungen von diesem Vermögen für den Zeitraum vom 1. 7. bis zum 31. 12. 2017 müssen noch nach der ursprünglichen Fassung des Gesetzes geltend gemacht werden. Die Anwendung von dieser Neuheit wird so aus diesem Grund erst bei den ins Betriebsvermögen im Dezember 2017 aufgenommenen immateriellen Vermögensgegenständen, bei den mit der steuerlichen Abschreibung erst im Januar 2018 begonnen wird, am einfachsten sein.

publikováno 09.04.2018
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