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Abgabe der Übersicht innerhalb von einer verlängerten Frist

Die Grundfrist für die Abgabe der Übersichten für Krankenkasse und für den Träger der Sozialversicherung hat für den Großteil der Versicherungsnehmer bereits am Anfang Mai dieses Jahres geendet. Wurde allerdings die Steuererklärung zur Einkommensteuer von einem Steuerberater bearbeitet und wurde die Vollmacht rechtzeitig (d.h. spätestens bis zum 1. 4. 2019) beim örtlich zuständigen Steuerverwalter geltend gemacht, verlängert sich die Frist zur Abgabe von Übersichten um 3 Monate und diese werden daher innerhalb von einer Frist bis zum 1. 8. 2019 abgebeben. Dabei war die natürliche Person verpflichtet diese Tatsache den beiden Institutionen spätestens bis zum 30. 4. 2019 mitgeteilt zu haben.
Im Vordruck für die Krankenkasse wird im Falle, wo die Einkommensteuererklärung ein Steuerberater bearbeitet hat, die Möglichkeit „Ich habe einen Steuerberater - Mám daňového poradce“ und im Vordruck für den Träger der Sozialversicherung dann die Möglichkeit „Die Steuererklärung wird vom Steuerberater bearbeitet und abgegeben - Daňové přiznání zpracovává a podává daňový poradce“ angekreuzt. Bei den beiden Institutionen gilt es, dass ein Rückstand der Versicherungsbeiträge innerhalb von 8 Tagen ab der Abgabe der Übersicht fällig ist. Eine Erstattung von Überzahlung muss von der natürlichen Person beantragt werden, wobei diese nur unter der Voraussetzung ausbezahlt wird, dass die gegenständliche Institution keine Forderungen gegen jeweilige Person erfasst.


Ihre KODAP-Berater sind gerne bereit Ihre Fragen zu lösen.

publikováno 25.07.2019
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