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Ökologische Steuern

Durch drei neue Gesetze sollten drei neue Steuern zum 1.1.2008 eingeführt werden, u.zw. auf Strom, Gas und feste Brennstoffe. Diese sollen die Zöllner verwalten, Besteuerungszeitraum Monat, Steuererklärung ist immer zum 25. des Folgemonats abzugeben und auch Steuerpflicht auszugleichen.

Die Steuerzahler werden die Lieferanten dieser Energien auf dem tschechischen Gebiet sein, die diese den Endabnehmern und Endverbrauchern liefern, oder die Betreiber der Distributionsnetze und Übertragungssysteme.

Es sind auch Fälle der Befreiung definiert. Die Befreiung ist von dem Nutzungszweck abhängig. Z.B. Verbrauch der Energien zum Zweck der Produktion vom Strom, Kombination Strom + Wärme oder Energien, die in Metallurgie verbraucht werden, Strom im öffentlichen Verkehr, Treibstoffe und feste Brennstoffe für Schifffahrt, die nicht privat ist.

Der Steuersatz soll 28,30 CZK/MWSt beim Strom sein, beim Gas abhängig von der Nomenklatur wieder für MWSt, bei festen Brennstoffen für GJ.



 


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