Seit 1.1.2010 gilt neue Richtlinie 2008/9/EG des Rates vom 12. Februar 2008. Gemäß den zuständigen Regelungen dieser Vorschrift müssen ab 1.1.2010 alle EU- Unternehmer ihre Anträge ausschließlich in ihren eigenen Mitgliedstaaten (d. h. in Staaten der Ansässigkeit) und nur elektronisch einreichen.
Das neue Verfahren heißt, daß Sie ihre Ansprüche beim BZSt geltend machen müßen, dafür hat jeder deutscher Unternehmer den Zutritt zum zuständigen Portal zur Verfügung. Die ausführlichen Informationen finden Sie auf den Seiten des BZSt. Sehr wichtig ist die Tatsache, daß in dieser ersten Phase des Verfahrens nur Kopien der Belege mit Steuergrundlage höher als 1.000 € (für Kraftstoffe 250 €) vorgelegt werden müssen und daß der Antrag in deutscher Sprache bearbeitet wird.
Das BZSt leitet nach der Beurteilung des Antrages diesen an die zuständige tschechische Behörde weiter. In diesem Moment können wir Ihnen helfen, weil die Kommunikation zwischen dem tschechischen FA und dem Klienten nur in Tschechisch geführt wird. Als Steuerberater können wir Ihnen vor dem tschechischen FA vertreten, es ist aber nötig dem tschechischen Steuerverwalter die zuständige Vollmacht vorzulegen. Entweder wird diese Vollmacht zusammen mit dem Antrag schon an BZSt abgesandt (dabei wird aber die Gültigkeit unserer elektronischen Unterschrift bei deutschem BZSt sehr problematisch sein) oder können wir die Vollmacht gerade an den tschechischen Steuerverwalter nach Einreichung des Antrages in Deutschland zustellen. Danach werden wir Ihnen in der Tschechischen Republik im Zusammenhang mit dem Vergütungsverfahren voll vertreten.
Wie von o. g. Tatsachen folgt, bestehen zurzeit keine Vordrücke, die vom Antragsteller auszufüllen und unterzeichnen sind und auch die Belege sind in dieser Phase nicht erforderlich. Im Falle, daß mit von uns vorgeschlagenem Verfahren zustimmen werden, senden wir Ihnen die tschechische und deutsche Ausfertigung der zuständigen Vollmacht mit Entwurf des Vertrages bzw. der Bestellung einschließlich der dazu gehörten Preisliste. Geben Sie uns bitte bescheid, wie Sie in dieser Sache entscheiden, die o. g. Dokumente senden wir dann umgehend.