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Vorsteuerrückerstattung aus der CZ

Mwst. im Jahre 2010 und Richtlinie 2008/9/EG

Die Vorsteuerrückerstattung der Umsatzsteuer aus der Tschechischen Republik, die für Waren und Dienstleistungen bezahlt wurde, stellt eine Möglichkeit dar, die Kosteneinsparungen zu erreichen. Der erfolgreiche Antrag setzt vom Unternehmer Erfüllung folgender Bedingungen voraus:

  • ist in der Tschechischen Republik nicht als Steuerpflichtiger registriert
  • hat in der Tschechischen Republik keinen Sitz oder Wohnsitz, ist hier keine ständige Betriebsstätte entstanden
  • hat hier keine Umsätze getätigt

Unsere Dienstleistungen stützen sich auf Erfahrungen unserer Mitarbeiter im Bereich der Umsatzsteuer und seine Beziehung zu der Funktion des Europäischen Binnenmarktes. Vertretung des Klienten vor dem Steuerverwalter in der Tschechischen Republik sichern wir durch eigenen Steuerberater. Kommunikation mit jeweiligen Ämtern erfolgt in tschechischer Sprache.

…..mehr: Erstattung der tschechischen Umsatzsteuer

Letzter Termin für die Antragstellung auf Rückerstattung der Umsatzsteuer aus der Tschechischen Republik für vergangenen Zeitraum ist spätestens der 30. 6. des nächsten Jahres!

Diese Frist gilt auch für Anträge, die im Laufe des Jahres, in welchem die Leistungen durchgeführt wurden, gestellt werden. Fast überall in der EU gelten nur die Bedingungen, dass der minimale Zeitraum, für welchen der Antrag gestellt wird, drei Monate beträgt und auch der Betrag der beanspruchten Steuer für diesen kürzeren Zeitraum etwas höher ist. In der Tschechischen Republik wird der minimale beanspruchte Betrag für einen kürzeren Zeitraum als ein Jahr in Höhe von 7.000,- CZK gestellt.


Konkrete Bedingungen für Umsatzsteuerrückerstattung aus der Tschechischen Republik teilen Ihnen unsere Berater gerne mit, zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns.



 


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