Kodap logo

Vorsteuerrückerstattung aus der CZ

Die Vorsteuerrückerstattung der Umsatzsteuer aus der Tschechischen Republik, die für Waren und Dienstleistungen verauslagt wurde, stellt eine Möglichkeit dar, Kosteneinsparungen zu erreichen. Ein erfolgreicher Antrag setzt vom Unternehmer die Erfüllung folgender Bedingungen voraus:

  • der Unternehmer ist in der Tschechischen Republik nicht als Steuerpflichtiger registriert

  • er hat in der Tschechischen Republik keinen Sitz oder Wohnsitz, es besteht in der Tschechischen Republik keine Betriebsstätte

  • er hat hier keine Umsätze getätigt

Unsere Dienstleistungen stützen sich auf Erfahrungen unserer Mitarbeiter im Bereich der Umsatzsteuer und dem Funktionieren des Europäischen Binnenmarktes. Die Vertretung des Mandanten vor dem Steuerverwalter in der Tschechischen Republik sichern wir durch eigenen Steuerberater. Die Kommunikation mit den jeweiligen Ämtern erfolgt in tschechischer Sprache.

…..mehr: Erstattung der tschechischen Umsatzsteuer

Letzter Termin für die Antragstellung auf Rückerstattung der Umsatzsteuer aus der Tschechischen Republik für vergangene Zeiträume ist spätestens der 30. 9. des nächsten Jahres! 

Diese Frist gilt auch für Anträge, die im Laufe des Jahres, in welchem die Leistungen durchgeführt wurden, gestellt werden. Fast überall in der EU gilt, dass der minimale Zeitraum, für welchen der Antrag gestellt wird, drei Monate beträgt und der Betrag der beanspruchten Steuer für diesen kürzeren Zeitraum festgelegt ist. In der Tschechischen Republik beträgt der Mindestbetrag für einen kürzeren Zeitraum die Höhe von 7.000,- CZK.

Konkrete Bedingungen für Umsatzsteuerrückerstattung aus der Tschechischen Republik teilen Ihnen unsere Berater gerne mit, zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns.

 

 


Kontaktieren Sie uns:
Geben Sie einfach Ihre Frage oder Anfrage:

Ihre Kontaktinformationen:

Name: 
Gesellschaft:
E-mail:
Telefonnummer:

 

   

  

 



 


CMS InternetPortal.cz