Immobiliensteuer.
Es ist geplant, eine Befreiung für Ackerboden, Hopfenfelder, Weingärten, Obstgärten und Dauerrasenflächen einzuführen. In dem Zusammenhang soll den Gemeinden die Möglichkeit gegeben werden einen Koeffizient 2 bis 5 anzuwenden, mit dem die Steuerpflicht erhöht sein könnte für die Immobilien im Kataster der Gemeinde, die der Immobiliensteuer weiter unterliegen werden. Ziel ist, dadurch den Gemeinden die Möglichkeit zu geben, die fehlenden Einkünfte wegen Befreiung zu ersetzen.
Erbschafts-, Schenkungs-, Grunderwerbssteuer.
Bei Schenkungssteuer soll eine Befreiung aus der sog. I. Gruppe (direkte Verwandte und Eheleute) auch auf II. Gruppe erweitert werden. (Gebrüder, Neffe, Tante, Onkel....).
Auch bei Erbschaftsteuer wird Befreiung zwischen den Personen in der II. Gruppe eingeführt.
Es soll neu ermöglicht werden bei der Finanzdirektion einen Nachlass von Grunderwerbsteuer in spezifischen Fällen, wie z.B. wenn die Immobilie bei Löschung des Vertrages zurück auf den ehemaligen Eigentümer übergeht, zu beantragen. Frist 3 Jahre.
Ausblick für die Zukunft:
Es wird neu auch Erwerb der materiellen Vermögens in den Besitz oder aus dem Besitz der anderen EU Staaten oder der Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums, Regionen, durch diese errichteten Beitragsorganisationen, freiwilligen Gemeindebunden sowie der juristischen Personen, die die Tätigkeiten im öffentlichen Interesse sichern, befreit in dem Umfang wie bei den tschechischen. Die Befreiung wird sich auch auf das Erwerb bei politischen Parteien, Kirchen, Stiftungen, Krankenversicherungsanstalten mit Sitz in EU oder EWR. Wenn aber diese aber die Spenden zu einem anderen als von der Schenkungssteuer befreiten Zweck nutzen werden, wird die Befreiung verfallen.
Von der Grunderwerbssteuer sind u.a. die Einlagen der Immobilien in das Stammkapital der Gesellschaften befreit. Diese Befreiung wird sich neu auch auf die Gesellschaften und Genossenschaften beziehen, die Sitz in EU oder EWR haben.
Immobiliensteuer
Es soll die Befreiung der Neubauten von der Immobiliensteuer gelöscht werden. Bis jetzt 15 Jahre. Neu soll diese für alle Neubauten, auch für die, für die schon teilweise die Befreiung ausgenutzt wurde zum 31.12.2009 beendet werden.