Unsere Dienstleistungen stützen sich auf Erfahrungen unserer Mitarbeiter im Bereich der Umsatzsteuer und seine Beziehung zu der Funktion des Europäischen Binnenmarktes. Vertretung des Klienten vor dem Steuerverwalter in der Tschechischen Republik sichern wir durch eigenen Steuerberater. Kommunikation mit jeweiligen Ämtern wird in tschechischer Sprache erfolgt.
Diese Frist gilt auch für Anträge, die im Laufe des Jahres, in welchem die Leistungen durchgeführt wurden, gestellt werden. Fast überall in der EU gelten es nur die Bedingungen, daß der minimale Zeitraum, für welchen der Antrag gestellt wird, drei Monate sind und auch der Betrag der beanspruchten Steuer für diesen kürzeren Zeitraum etwas höher ist. In der Tschechischen Republik wird der minimale beanspruchte Betrag für kürzeren Zeitraum als ein Jahr in Höhe von 7.000,- CZK gestellt.
Konkrete Bedingungen für Umsatzsteuerrückerstattung aus der Tschechischen Republik teilen Ihnen unsere Berater gerne mit, zögern Sie nicht
und kontaktieren Sie uns.