Aktuelle Information über die Erfassung für USt in der Tschechischen Republik und über die Vorsteuerrückerstattung aus Tschechien finden Sie hier
Zum 1.1.2010 wurde in den tschechischen USt Gesetz die Richtlinie der Rate 2008/9/ES implementiert.Der Antragsstellen erstellt den Antrag in der Muttersprache und übergibt den Antrag in einer Frist spätestens zum 30. September des Jahres, das an das Jahr des Einkaufes folgt. Der Antrag ist längst auf den Zeitraum eines Jahres zu stellen. Der Betrag für die Rückerstattung muss mindestens in der Höhe von 50 EUR sein. Der Zeitraum für den die Rückerstattung beantragt wird kann auch kürzer sein, muss jedenfalls mindestens drei Monate darstellen. In so einem Fall muss die beantragte MSt die Hohe von mindestens 400 EUR darstellen. Je nach neuen Regellungen sind zu dem Antrag keine Originalbelege beizufügen. Wenn aber die Bemessungsgrundlage den Betrag von 250 EUR im Falle der Treibstoffe, oder 1000 EUR in anderen Fällen übersteigt, muss der Antrag in der Anlage die elektronischen Kopien der Belege im Format pdf, jpg oder tif. Diese Belege müssen die Angelegenheiten des Steuerbeleges in Tschechien erfüllen. Der Antragssteller muss keine Betätigung über die Registrierung zu USt in dem Heimatstaat beifügen, weil das zuständige Finanzamt im Heimatstaat diesen Tatbestand bei der ersten Auswertung des Antrages überprüfen und bestätigen wird. Wenn der Antrag alle vorgeschriebenen Angelegenheiten erfüllt, sichert der zuständige Steuerverwalter eine Softwareübersetzung in die Sprache, die in dem MSt Rückerstattungsstaat akzeptiert wird. Wenn der Steuerverwalter in dem Land der MSt Rückerstattung (Tschechien) keine weiteren Informationen nicht beantragt, ist er verpflichtet binnen vier Monaten von der Antragsübernahme eine Entscheidung über die USt Rückerstattung zu erstellen.
In dem Fall, wann das zuständige tschechische Finanzamt – FA Prag 1, weitere Nachweise, Klärungen u.s.w. verlangen wird, wird aber seine Forderungen schon direkt an den Antragssteller im Ausland oder seinen bevollmächtigten Steuerberater schicken. Weil für die Kommunikation mit der tschechischen Finanzverwaltung nur tschechische Sprache zugelassen wird, können hiermit große Komplikationen entstehen. Der Antragsteller wird überwiegend kein Wort aus dem Brief verstehen. Die gefährlichste Lösung ist, so ein Brief einfach abzulegen. Damit kann es zu einer Terminverzögerung kommen und hiermit auch zum Verlust des Anspruches auf die Rückerstattung. In dem Fall ist es deswegen notwendig jemanden zu finden, der die Materie kennt und Tschechisch beherrscht.
Unsere Dienstleistungen stützen sich auf Erfahrungen unserer Mitarbeiter im Bereich der Umsatzsteuer und seine Beziehung zu der Funktion des Europäischen Binnenmarktes. Vertretung des Klienten vor dem Steuerverwalter in der Tschechischen Republik sichern wir durch eigenen Steuerberater. Kommunikation mit jeweiligen Ämtern wird in tschechischer Sprache erfolgt.
Konkrete Bedingungen für Umsatzsteuerrückerstattung aus der Tschechischen Republik teilen Ihnen unsere Berater gerne mit, zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns.