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Monatliche Steuerermäßigung ist es möglich ohne Angst schon auch bei den ausländischen Arbeitnehmern geltend zu machen

Veröffentlicht den 12.02.2008

Prompt wurde die Härte der Einkommensteuergesetznovelle vom Januar, die in der Bestimmung § 38h Absatz 12 EStG den Arbeitgebern in der Anwendung der monatlichen Steuerermäßigung für den Steuerpflichtigen bei ihren ausländischen Arbeitnehmern gehindert hat, beseitigt. Die Abhilfe hat die Maßnahme des Finanzministeriums, die am 7. Februar 2008 veröffentlicht wurde, gebracht. Ihren Wortlaut finden Sie auf den Webseiten des FM: http://www.mfcr.cz/cps/rde/xchg/mfcr/xsl/legislativa_37908.html. Diese Maßnahme wird auch in der Fachzeitschrift „Financni zpravodaj“ publiziert.
Über das Steuerermäßigungsproblem  haben wir Sie schon in unserem E-servis, das in Deutsch am 28.1.2008 verschickt wurde, informiert. 

Die Maßnahme reagiert im Vorlauf auf die vorbereitete Gesetznovelle, die im Laufe dieses Jahres das Verfahren in der Anwendung der Steuerermäßigung nach den bis Ende des Jahres 2007 gültigen Regeln zurückstellt. Das bedeutet, dass bei der Berechnung des Steuervorschusses schon für den Monat Januar d. J. auch bei den Ausländern ohne Angst vor Verletzung des Gesetzes die grundlegende Steuerermäßigung in der Höhe von 2.070 CZK geltend gemacht werden kann.  

Das Finanzministerium hat damit die negative Reaktion der unternehmerischen Öffentlichkeit, der die unüberlegte Novelle die Komplikationen vor allem im Produktionsbereich und Bauwesen mitgebracht hat, berücksichtigt. Diese positive Entscheidung des FM teilen wir Ihnen gerne umso mehr mit, dass wir an ihrer Entstehung in wesentlicher Weise teilgenommen haben und zum Erfolg auch aktive Unterstützung von unseren Mandanten geholfen hat. 

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